Onlinedienst
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes
Hier können Sie einen Onlineantrag stellen, wenn Sie ein Feuerwerk der Kategorie 2 abbrennen möchten.
Gemäß § 23 Abs. 3 der Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist der Antrag zwei Wochen (in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen vier Wochen) vor dem geplanten Termin bei der Stadt Leuna zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Gebühren nach Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz anfallen.
Hinweis: Die Stadt Leuna und Ihre Ortsteile sind teilweise unmittelbar angrenzend an das EU-Vogelschutzgebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“. EU-Vogelschutzgebiete sind ein wichtiger Bestandteil des Natura 2000-Netzwerks, dass den Schutz gefährdeter Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union gewährleistet. § 6 Abs. 2 Nr. 2 der N2000-LVO LSA legt fest, dass es in allen besonderen Schutzgebieten untersagt ist, Lärm zu verursachen, u.a. durch die Anwendung pyrotechnischer Artikel. Bitte beachten Sie dies bei der Beantragung eines Feuerwerkes.
Was wird benötigt?
- Einverständnis des Grundstückseigentümers (optional)
Weiterführende Informationen
Bitte melden Sie sich zunächst an.