Onlinedienst
Hundeanmeldung
Durchschnittliche Lesedauer:
weniger als eine Minute
Jeder nach dem 01.03.2009 geborene Hund ist laut Hundesteuergesetz im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt anzumelden. Dafür zuständig ist das Steueramt der Stadt Leuna. Über die Anmeldung zum Hunderegister wird eine Bescheinigung erteilt.
Für die Hundesteuer gelten in der Stadt Leuna derzeit laut Hundesteuersatzung folgende Steuersätze:
- erster Hund 35 EUR
- Zweiter Hund 50 EUR
- jeder weitere Hund 150 EUR
- Kampfhunde und gefährliche Hunde 250 EUR
Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme bei der Stadt Leuna steuerlich anzumelden, ungeachtet der tatsächlichen Steuerpflicht.
Das Ausfüllen des Antrags erfordert eine Anmeldung über die Bund-ID mit dem niedrigsten Sicherheitsniveau (Benutzername und Passwort). Bitte melden Sie sich über den orangenen Schalter oben rechts an.
Was wird benötigt?
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Tierübereignungsvertrag bei Aufnahme aus dem Tierheim oder Tierschutz
Weiterführende Informationen
Bitte melden Sie sich zunächst an.